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USA

Kauf und Import von Fahrzeugen aus USA

Allgemein

Zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um ein Neufahrzeug oder um einen Gebrauchtwagen oder -motorrad (in diesem Sinne sind auch Oldtimer Gebrauchtfahrzeuge) handelt.

Man kann festhalten, dass der Kauf und Export von Neufahrzeugen in bzw. aus den USA für Touristen normalerweise nicht möglich ist. Genauer gesagt wäre es zwar grundsätzlich möglich, ein Neufahrzeug in USA zu erwerben, um jedoch den für den Export notwendigen title (amerikanischer Fahrzeugbrief) zu bekommen, braucht man einen Wohnsitz in USA und muss außerdem eine Versicherung für das Fahrzeug nachweisen.

Bei Neufahrzeugen fällt somit auch in jedem Fall die sales tax an. Diese, uns als Mehrwertsteuer bekannte Steuer, fällt in fast allen amerikanischen Staaten in unterschiedlicher Höhe an. In Florida z. B. sind es derzeit 6 %, im Durchschnitt etwa 7,5 %.

Aus diesem Grund ist es nötig und möglich, einen Vermittler einzuschalten. Dieser kauft das Fahrzeug für Sie, lässt es auf seinen Namen zu und verkauft es Ihnen dann wieder. Somit kann das Fahrzeug exportiert werden. Dieser Vorgang dauert zwischen 2 und 6 Wochen, je nach dem, wie schnell die Behörde mit der Ausstellung des titles ist. Wir bieten diese Dienstleistung an – die Provision dafür beträgt zwischen 500 und 1.500 US$. Die Kosten für die Versicherung betragen i. d. R. ca. 100 bis 200 US$, können aber je nach Fahrzeug etwas höher oder niedriger liegen.


Treuhandservice

Wir können Ihnen auch einen Treuhandservice anbieten, d. h. Sie überweisen den Kaufpreis auf unser Konto in den USA und wir stellen sicher, dass der Händler das Geld erst bekommt, wenn wir Ihr Fahrzeug bekommen. So ist das Risiko ausgeschaltet, dass Sie Ihr Geld verlieren, da der Händler z. B. insolvent geht nachdem Sie überwiesen haben, aber bevor Sie Ihr Fahrzeug haben. Leider ist dies in letzter Zeit häufiger vorgekommen. Außerdem ist auf diese Weise auch ausgeschlossen, dass Sie einem Betrüger aufsitzen und Geld für ein Fahrzeug überweisen, das womöglich gar nicht existiert.


Inlandtransport in USA

Der Inlandstransport vom Händler zum nächsten Hafen lässt sich schwer kalkulieren. Innerhalb Florida kann man für einen PKW mit ca. 100 bis 350 Dollar rechnen. Chicago – New York schlägt mit ca. 650 - 750 $ zu Buche, ebenso Phoenix – Los Angeles. Las Vegas – Miami kostet ca. 750 bis 950 Dollar, was sich gut rechnen kann, da der Transport von der Ostküste nach Europa entsprechend billiger ist. Diese Preise entsprechen etwa dem Stand vom Sommer 2009. Pick Ups oder SUVs sind etwas teurer.


Seefracht

Die von uns vermittelten Seefracht-Raten waren im Frühjahr 2009 z. B. für einen Transport aus dem Großraum Miami bis München in diesem Beispiel für einen gebrauchten (also normal fahrbereiten) Hummer H3 wie folgt:

Vorlauf bis zum Hafen Miami    150 US$

Hafengebühren etc. Miami    150 US$

Seefracht im Container    1.380 US$

Hafengebühren Bremerhaven    340 Euro

Nachlauf (Transport z. B. nach München)    320 Euro

Nicht beinhaltet sind Transportversicherungen (unterschiedliche Möglichkeiten) und Zollgebühren bzw. die Einfuhrumsatzsteuer. Grundsätzlich werden sog. Totalverlust- und All-Risk Policen angeboten. Die Kosten hierfür belaufen sich zwischen 1 und 2 Prozent des versicherten Wertes. Lack- und Schrammschäden sind bei Gebrauchtfahrzeugen nicht oder nur schwer versicherbar.

Eine Containerverladung ist der Roll-On/Roll-Off Variante (RoRo) meist vorzuziehen. Dabei empfiehlt es sich nicht, mehr als ein Fahrzeug im 20-Fuß-Container bzw. 2 Fahrzeuge im 40-Fuß-Container zu laden (Gefahr der Beschädigung).

Übrigens:

  1. Ein 20 Fuß Container misst in Metern: 6,06 x 2,44 x 2,60 (LxBxH).

  2. Ein 40 Fuß Container misst in Metern: 12,20 x 2,44 x 2,60 (LxBxH).

  3. Die einheitliche lichte Breite einer Containertür beträgt 2,33 m.

Die Zollgebühr beträgt bei PKW 10 % und bei Pick Up’s (LKW) 22 %. Oldtimer können ab einem bestimmten Alter vom Zoll befreit sein und darüber hinaus auch einen ermäßigten Einfuhrumsatzsteuer-Satz von 7 % (statt 19 %) erhalten. Bei der Verzollung wird auch die für die Zulassung in Deutschland wichtige „Zollunbedenklichkeitsbescheinigung“ erstellt.

Die Kosten für die Umrüstung für den deutschen TÜV variieren je nach Fahrzeug und müssen individuell angefragt werden.

Für die Zulassung werden neben title und Zollunbedenklichkeitsbescheinigung außerdem noch eine Kraftfahrtbundesamt-Auskunft (per Internet zu beantragen), ein Fahrzeugdatenblatt, ein lichttechnisches Gutachten, ein Gutachten über elektromagnetische Verträglichkeit und ein Abgasverhaltensgutachten, sowie diverse Ausnahmegenehmigungen. Eine Abgasuntersuchung (AU) ist erforderlich bei gebrauchten Fahrzeugen mit Otto-Motoren mit Katalysator ab Bj. 01.07.1969 und für Diesel-Motoren ab 01.01.1977.

Diese ganzen Unterlagen bekommt man entweder beim TÜV und/oder bei der Werkstatt, die das Fahrzeug umrüstet (oftmals als Paket angeboten).


Welche Ausnahmegenehmigungen sind notwendig und warum?

Die aus Nordamerika importierten Fahrzeuge entsprechen in vielen Punkten nicht den deutschen Bestimmungen nach §70 der StVZO. Daher wird in einigen Fällen eine "Ausnahme" in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges gemacht. Ein Beispiel dafür ist die Leuchtweitenregulierung (§50/8).  Bei deutschen Fahrzeugen ist eine Leuchtweitenregulierung seit dem 01.01.1990 Pflicht. In den USA oder Kanada werden Fahrzeuge jedoch überhaupt nicht mit dieser Funktion ausgerüstet. In diesen Fällen wird eine Ausnahmegenehmigung vom Straßenverkehrsamt oder vom der jeweiligen Staatsregierung erteilt, um unverhältnismäßig hohe Umrüstkosten zu vermeiden.

Weitere Ausnahmegenehmigungspunkte sind: §§ 49a - 51, 53, 53a und 54 (Lichttechnische Einrichtung), § 22A/1 (nicht bauartgenehmigte Hauptscheinwerfer, § 59/2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Diese muss nach Richtlinie 76/114/EWG unbeschadet an zugänglicher Stelle am vorderen Teil des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein), § 60/1 (Kennzeichengröße und Beschriftung), § 41/18 (EG-Bremsanlage), § 38a (Diebstahlsicherung), § 39A/2 (Bestätigungseinrichtungen) und § 55A/1 (Elektromagnetische Verträglichkeit).

Da nicht bei jedem Fahrzeug alle Ausnahmegenehmigungs-Punkte notwendig sind, unterscheiden sich auch die entsprechenden Gebühren. Passen Sie hier besonders auf, denn zahlreiche Werkstätten nutzen diese Ausnahmegenehmigungen zur schamlosen Kunden-Abzocke! Seriöse Werkstätten bieten oft Pauschal-Angebote für die komplette Umrüstung inkl. dieser Gutachten an.

Wegfahrsperren sind Diebstahlsicherungen, welche nachträglich in Import-Fahrzeuge installiert werden. Sie wird anschließend in den Fahrzeugbrief eingetragen oder mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ausgeliefert, um somit die Anerkennung durch Ihre Versicherungs-Gesellschaft zu erlangen. Seit dem 01.07.93 haben sich deutsche Kfz.-Versicherer darauf geeinigt, dass im Diebstahlfall Fahrzeuge ohne anerkannte Wegfahrsperre nicht voll ersetzt werden. Der Trend bei den Versicherungsgesellschaften geht dahin, dass Fahrzeuge ohne Wegfahrsperre überhaupt nicht mehr zugelassen werden können. Eine diesbezügliche, einheitliche Regelung ist vorgesehen, aber noch nicht in Kraft. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den aktuellen Anforderungen.

Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Seit Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin erhobene KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die das KBA ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden, zurückgesendet

Für Kunden, die gerne ein Fahrzeug aus den USA kaufen möchten, sich den Export, Transport und Import nicht zutrauen, bieten wir folgende Lösungen an:


Kauf (Neufahrzeuge)

Wir kaufen Ihr Neufahrzeug in unserem Namen (Sales Tax!), versichern es und lassen es auf unseren Namen zu, verkaufen es rechtlich noch in USA an Sie (mit einem amerikanischen Kaufvertrag) und schreiben die entsprechende Ausfuhr-Vollmacht für den Spediteur.


Kauf (Gebrauchtfahrzeuge & Oldtimer)

Bei Gebrauchtfahrzeugen und Oldtimern entfällt in der Regel die Zulassung und damit auch die normalerweise damit verbundenen Kosten (Versicherung), da bereits ein title vorhanden ist. Die Vollmacht für den Spediteur muss vom Vorbesitzer unterschrieben werden.


Inaugenscheinnahme

Wenn Sie sich für einen Oldtimer oder ein bestimmtes Gebrauchtfahrzeug interessieren, können wir dieses Fahrzeug für Sie in Augenschein nehmen und direkt vor Ort gewisse Grunddaten, sowie den allgemeinen Zustand überprüfen.


Treuhandservice

Sie überweisen den Kaufpreis nicht auf das Konto eines unbekannten, sondern auf unser eigenes Konto in USA, was die Sicherheit der Geldtransfers deutlich erhöht.


Persönliche Begleitung

Sie möchten Ihr Wunschfahrzeug gerne „selbst kaufen“ bzw. beim Kauf vor Ort dabei sein oder einer der berühmt-berüchtigten Oldtimer-Auktionen beiwohnen um dort ein Fahrzeug zu ersteigern, kennen sich jedoch vor Ort nicht aus, sprechen nicht englisch oder möchten einfach nur unseren Full-Service genießen? Dann können wir Ihnen eine persönliche fach- und ortskundige Begleitung zu festen Tagessätzen anbieten, die ganz auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Diese Begleitung kann bis hin zur gesamten Reiseplanung auch organisatorische Abläufe für Sie übernehmen. Sprechen Sie mit uns!


Transportvermittlung und -organisation

Dann vermitteln wir Ihnen bekannte und erprobte Transport-Abläufe. Wir kümmern uns dabei auch um den kompletten Transport bis vor Ihre Haustür. Dabei haben Sie für den kompletten Transport (inklusive Vorlauf in USA) ein Vertragsverhältnis mit einer deutschen Spedition, was sich schon als sehr vorteilhaft erweist, wenn Sie nur eine einfache Frage haben, denn Ihr Ansprechpartner sitzt in Deutschland (in unserem Fall in München) und unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit. Sie bekommen den Transport dann auch abschließend von der deutschen Spedition berechnet.


Kosten

Die Dienstleistung für den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges bzw. eines Oldtimers kostet ca. 500 bis 1.500 US$ - je nach Aufwand. Bei Exoten und Fahrzeugen die einer „besonderen Hinwendung“ bedürfen, wird es i.d.R. etwas teurer.

Zusatzleistungen (Treuhandservice, Inaugenscheinnahme etc.) sind individuell zu verhandeln. Sämtlichen Serviceleistungen dieser Art werden feste Gebühren, Tagessätze und anfallende Spesen zugrunde gelegt.

Hinzu kommen in jedem Fall ggf. entstehende Kosten (z.B. Versicherung) oder besondere Spesen gemäß vorheriger Absprache.

Wenn Sie bei Gebrauchtfahrzeugen und Oldtimern eigene Kontakte in den USA nutzen wollen, vermitteln wir Ihnen gerne die Transport-Abläufe, können jedoch darüber hinaus nichts für Sie tun.


Ihr Vorteil

Alle unsere Erfahrungen sind Ihr Vorteil. Ihr größter Vorteil liegt jedoch im Vertrauen, dass Sie uns entgegenbringen können - schließlich sind wir seit über 25 Jahren in der deutschen Oldtimerszene tätig und haben einen Ruf zu verlieren!

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